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Auch Österreich |
ADAC |
blitzt jetzt von vorne |
Auch in Österreich werden jetzt die Radaranlagen mit Frontkameras ausgestattet, um keine Zweifel über die
Identität des Fahrers aufkommen zu lassen. Für deutsche Verkehrssünder bedeutet dies den Wegfall des
Lenkerauskunft-Schlupfloches.
Bisher wurde der Fahrer in Österreich bei einem Verkehrsverstoß nicht fotografiert. Stattdessen blitzte die
Polizei den Fahrzeugen hinterher und begnügte sich mit dem Kennzeichen, erklärt Dr. Hubert Tramposch von
der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck.
"Als Ausgleich für die fehlende Fahrerinformation reichte den Behörden bislang die Lenkerauskunft. Das bedeutet,
dass der Halter des erfassten Fahrzeugs den Fahrer benennen muss. Erfolgt die Auskunft nicht binnen 14 Tagen,
macht sich der Halter strafbar. Der eigentliche Verkehrsverstoß bleibt dann allerdings ungesühnt", so Tramposch.
Für den Halter konnte das sogar von Vorteil sein, wenn die Bestrafung wegen der Nichterteilung der Lenkerauskunft
weniger schwerwiegend war als die Konsequenzen aus dem Verkehrsverstoß.
In der Praxis wurde die Lenkerauskunft gerne dadurch unterlaufen, dass der Behörde vom Halter eine andere Person als
Fahrer bekannt gegeben wurde, um die Folgen der Übertretung auf diese Person abzuwälzen. Oder es wurde jemand mit
Wohnsitz im weit entfernten Ausland bezichtigt, um die Ermittlungen zu komplizieren. Auch lief das
deutsch-österreichische Bußgeld-Vollstreckungsabkommen ohne Fahrerfoto oft ins Leere.
Eine Halterhaftung für Abstands- oder Geschwindigkeitsverstöße gibt es in Deutschland nicht. Und Verstöße gegen
die Lenkerauskunft werden mangels entsprechender deutscher Bestimmung nicht vollstreckt, wie zuletzt wieder das
Finanzgericht Hamburg entschieden hat (- 1 V 289/09 -). Eine Bestrafung wegen der Weigerung, den Fahrer zu benennen,
verstößt nach deutschem Recht gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des
Betroffenen, zitiert Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline aus dem hanseatischen
Urteilsspruch, der allerdings ausdrücklich die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zulässt.
Nicht nur die Auslandsvollstreckung - sie wird im laufenden Jahr auf die gesamte EU ausgedehnt - wird durch das
Fahrerfoto erleichtert werden. "Wenn jemand in Zukunft den falschen Lenker angibt, der Polizei jedoch ein
Frontfoto von ihm als Beweis vorliegt, muss er als Halter einerseits mit einer Bestrafung wegen falscher
Lenkerauskunft rechnen und wird überdies als Fahrer für die Verkehrsübertretung bestraft. Dazu können dann
noch weitere Maßnahmen wie der Entzug der Lenkberechtigung kommen", warnt Tramposch.
Die ersten Geräte sind schon im Einsatz, und zwar auf der Wiener Außenringautobahn (A21), der Wiener Außenring
Schnellstraße (S1), der Tauern Autobahn (A10) und der Inntal Autobahn (A12). Vorerst wird es ein Nebeneinander
von Front- und Heckfotos sowie anderen Messmethoden geben. In Zukunft ist es daher interessant, wie eine
Geschwindigkeitsübertretung festgestellt werde, also mittels Radarfoto von vorne, mittels Radarfoto von hinten,
mittels Videoüberwachung, Section Control oder Laserpistole.