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4,6 Prozent weniger Verkehrstote / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik August 2009: Mehr Unfälle, weniger Getötete
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| Mehr Unfälle, aber weniger | ADAC |
| Verkehrstote im August 2009 | |
Bezogen auf die Bundesländer und die Getöteten in den ersten acht Monaten melden nun drei Ländern negative Tendenzen. So stieg die Zahl der Verkehrstoten in Mecklenburg-Vorpommern um 21 Menschen entsprechend 26 Prozent und in Berlin um fünf Personen oder 17 Prozent. In Schleswig-Holstein ist das Plus von einem Prozent - statistisch - zu vernachlässigen. Die übrigen 13 Bundesländer können sich über positive Tendenzen freuen, die aber wie immer unterschiedlich stark ausfallen.
So entfällt das Gros des Rückgangs von 216 der 340 weniger Getöteten auf die drei bevölkerungsreichen Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen; Baden-Württemberg ist zurückgefallen und teilt sich mit Sachsen Platz 4. Prozentual betrachtet liegt Bremen an der Spitze, gefolgt mit Abstand von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg. Die geringsten Rückgänge gab es insoweit in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert, so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.












