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Gericht: Rückgabe eines teuren Cabriolets berechtigt
Urteil: Pfeifende Antenne ist Sachmangel
Als diese nicht abgestellt werden konnten, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und konterte mit dem bei Herstellern nund Händlern beliebten Argument, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie".
Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg jedoch keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch. Und das stufte das Gericht mit Blick darauf, dass es sich um ambitioniertes Fahrzeug der Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein (Urteil vom 18.11.2008; - 22 O 513/07 -).
Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 Euro kosten. Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.











