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Gericht: Recherche-Pflichten der Behörde haben Grenzen
Urteil: Fahrtenbuch-Auflage nach erstem Verkehrsverstoß rechtens
Zuvor war der Fahrzeughalterin ein Anhörungsbogen mit Foto zugeleitet worden, auf dem diese erklärt hatte, dass für den betreffenden Verkehrsverstoß mehrere Fahrzeugführer in Betracht kämen und sie zur Identifizierung bessere Fotos benötige. Zu den ihr daraufhin zur Verfügung gestellten weiteren Fotos machte die Fahrzeughalterin keine Angaben mehr.
Die Behörde versuchte daraufhin, durch einen Abgleich mit Passfotos von zwei männlichen Familienangehörigen den Fahrzeugführer zu ermitteln, was indes fehlschlug. Damit habe die Behörde alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen, um den Fahrzeugführer zu ermitteln, führten die Richter zur Begründung ihrer Entscheidung aus. Umfassendere, möglicherweise wenig Erfolg versprechende Aufklärungsmaßnahmen seien nicht erforderlich gewesen, weil die Fahrzeughalterin erkennbar nicht gewillt gewesen sei, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken.
Die Entscheidung (Beschluss vom 12.11.2008, - 1 L 721/08.TR -) ist noch nicht rechtskräftig.











