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Gericht: Ohne Gegenbeweis keine Leistungsfreiheit
Urteil: Vollkasko muss Wildunfall auch ohne Beweis zahlen
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| Bei einem Wildunfall muss | ADAC |
| die Vollkasko auch ohne Beweis zahlen | |
Die Versicherung verlangte Nachweise über den Wildunfall, die der Mann nicht beibringen konnte. Er zog vor Gericht, doch das Landgericht wies die Klage ab. Erst in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht konnte der Autofahrer seine Versicherung größtenteils besiegen.
Im Prozess konnte nicht bewiesen werden, dass er tatsächlich mit einem Reh kollidiert war. Die Versicherung konnte aber auch nicht das Gegenteil beweisen. Nach Ansicht der Richter wäre dies aber notwendig gewesen, da unstreitig war, dass sich ein unter die Fahrzeugvollversicherung fallender Unfall ereignet habe. Könne weder der Zusammenstoß mit dem Reh noch das Gegenteil bewiesen werden, so habe die Vollkaskoversicherung den Schaden zu übernehmen, heißt es in der Entscheidung (Urteil vom 20.02.2008; - 20 U 134/07 -).
Die Teilkaskoversicherung hingegen hätte den Schaden nur begleichen müssen, wenn ein Wildunfall bewiesen worden wäre. Dem Autobesitzer wurden die Reparaturkosten abzüglich einer Selbstbeteiligung, nicht jedoch die Gutachterkosten zugesprochen.












