archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
Gericht: Abschleppen auch zulässig, wenn Polizei Parkvorgang beobachtet
Urteil: Schlechte Karten für Falschparker vor Botschaft
Die Klage gegen diesen Gebührenbescheid war jedoch nicht erfolgreich. Nach der ständigen Rechtsprechung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts, die auch im vorliegenden Fall zur Anwendung kam, können Polizeibeamte, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, nicht über die Berechtigung zum Parken an dieser Stelle entscheiden.
"Demnach", so heißt es in der Entscheidung, sei die Umsetzung von Kraftfahrzeugen in derart ausgewiesenen Sicherheitsbereichen generell rechtmäßig, ohne dass es im Einzelfall einer konkreten Behinderung bedürfe.
Urteil vom 30.07.2008; - VG 11 A 320.08 -











