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Abkürzung steht für »all cops are bastards«
Urteil: Äußerung von »A.C.A.B.« gegenüber Polizisten ist Beleidigung
In seiner Entscheidung (Beschluss vom 23.06.2008;
Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten (cop) als "bastard" sei sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und sei nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. Die Formalbeleidigung sei daher weder durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 Strafgesetzbuch noch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gerechtfertigt, so das Gericht.
Anders könne es dagegen bei einer sogenannten "Kollektivbezeichnung" sein, etwa beim Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B.", das sich ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet.











