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Gericht: Fahrt zur Wache muss vom Verdächtigen bezahlt werden
Urteil: Gebühren für Führerschein-Sicherstellung sind rechtens
Zwar ging der Alkoholtest negativ aus, doch der Drogen-Schnelltest schlug an und wies auf die Einnahme von Amphetaminen hin. Die wurden dann bei der späteren Blutanalyse wirklich - wenn auch in nur minimaler Konzentration - gefunden.
Für das Einziehen der Fahrerlaubnis und die Fahrt zur Wache stellte die Verkehrsbehörde dem Mann zwei Polizisten-Einsatzstunden zuzüglich der Fahrtkosten mit je 0,30 Euro pro Kilometer in Rechnung. Zu Recht, wie die Koblenzer Richter entschieden
Weitere Kosten - wie hier für die anschließende Bearbeitung des Vorgangs in der Dienststelle - muss die Behörde allerdings selbst tragen.











