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Gericht: Umso besser die Kopie, umso mehr spricht für Fälschungsabsicht
Urteil: Parkausweis-Kopie kann Urkundenfälschung bedeuten
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Er lichtete dabei den Parkausweis beidseitig ab und schweißte die Kopie in Klarsichtfolie ein. Als der Mann kurz darauf - in Abwesenheit seiner Tochter - sein Auto auf einem Behindertenparkplatz abstellte, legte er die Kopien gut sichtbar auf das Armaturenbrett. Dort fielen sie prompt einem Polizisten auf. Der Beamte erkannte auf dem kopierten Parkausweis deutlich Knitterspuren des Originalausweises. Zudem fehlte der Kopie des Schwerbehindertenausweises ein Originallichtbild.
Das OLG Stuttgart sah in der Manipulation eine Urkundenfälschung (Urteil vom 22.05.2006;
Denn je besser die sei, umso mehr spreche für eine Fälschungsabsicht des Täters. Im vorliegenden Fall zeige der Umstand, dass der Mann Farb- statt Schwarz-Weiß-Kopien verwendet und diese sowohl beidseitig kopiert als auch teilweise in Klarsichtfolie eingeschweißt habe, dass er andere Leute über die Echtheit der Dokumente habe täuschen wollen. Ansonsten, so das Gericht, hätte er sich nicht so viel Mühe gemacht.












