|
2007 in blau: |
ÖAMTC |
Maut-"Pickerl" in Österreich |
Seit zehn Jahren gilt in Österreich eine Mautpflicht, seit Anfang dieser Woche ist die neue Vignette zu haben.
Autofahrer müssen dabei neue Vorschriften zur Anbringung beachten, andernfalls saftige Strafen drohen.
Die 2007er-Plakette, die wie üblich vom 1. Dezember (2006) bis zum 31. Januar (2008) gilt, darf nur noch auf die
Windschutzscheibe, etwa am linken Rand oder hinter den Rückspiegel, geklebt werden.
"Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist laut der neuen Mautordnung nicht
mehr gestattet", erklärt die Juristin des österreichischen Autoclubs ÖAMTC, Ursula Zelenka. Diese Anbringung war
bisher, etwa bei Vans mit einem kleinen Dreiecksfenster an der A-Säule, zulässig. Weiterhin darf die Vignette auch
nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden.
Wer die neuen Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder - wenn man nicht
sofort bezahlt - einer Geldstrafe von mindestens 400 Euro rechnen. Autofahrern ohne Vignette droht eine Geldstrafe
zwischen 400 und 4.000 Euro. Nicht aufgeklebte Vignetten oder anderweitige Manipulationen kosten 240 Euro Ersatzmaut
oder eine Strafe von mindestens 400 Euro.
Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. "Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, z.B. durch Steinschlag,
dient sie als Vorlage zur Erstattung der Vignettenkosten", erläutert Zelenka. Neuerdings gibt es auch bei Totalschäden
mit intakter Scheibe Ersatz.
Die Vignetten-Preise bleiben 2007 unverändert: Sie betragen 7,60 Euro für zehn Tage, 21,80 Euro für zwei Monate und
72,60 für das Jahrespickerl. Motorradfahrer zahlen 4,30, 10,90 bzw. 29 Euro. Als die Maut vor zehn Jahren eingeführt
wurde, kostet die Jahresplakette für Pkw noch 550 Schlling, knapp 40 Euro. Behinderte mit Hauptwohnsitz in Österreich
erhalten eine kostenfreie Vignette.