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Zweckgebundene Ausnahmeregelung soll Gastfreundlichkeit demonstrieren
Fußball-WM: Sonntagsfahrverbot für Lkw aufgehoben
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| Kein Sonntagsfahrverbot: | ADAC |
| Lkw-Fahrten für die Fußball-WM | |
Am zweiten Juli-Samstag (08.07.) gilt ferner das dann bestehende Fahrverbot auf einzelnen Strecken nach der Ferienreiseverordnung nicht, wohl aber offenbar am Samstag, 1. Juli.
Wenn die Regelung auch nachvollziehbar und sinnvoll erscheint, so mutet die Begründung aus dem Ministerium seltsam an: Die WM sei ein "Mega-Ereignis nicht nur für Deutschland, sondern für die ganze Welt", so Tiefensee. Dass es ein "Fußball-Fest" werde, verdanke man vielen Menschen, die in diesen vier Wochen im Hintergrund hart arbeiten müssten, damit alles reibungslos funktioniere. Denen wolle man helfen, wo immer es möglich und vertretbar sei, ihren Job professionell zu erledigen und zu einem Gelingen beizutragen. Tiefensee wörtlich: "Mit der Ausnahmeregelung tun wir unseren Teil dazu, unser Land als offen und gastfreundlich zu präsentieren und eine erfolgreiche WM in Deutschland zu organisieren."
Die Ausnahmeregelung gilt nur für Transporte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sportereignis stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um den Transport von Ausrüstungsgegenständen für Funk- und Fernsehübertragungen sowie solche zur Versorgung von Spielern und Zuschauern. Die Polizei werde entsprechend kontrollieren.












