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Gericht: Kein Anspruch gegen Versicherer für Wohnmobil-Fahrer
Urteil: Übersehen einer zu niedrigen Unterführung ist grob fahrlässig
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| Hier hätte das Wohn- | Autokiste |
| mobil weniger Probleme gehabt als der Lkw | |
Es entstand ein Schaden von über 10.000 Euro, den der Unglücksfahrer nach Abzug seines Eigenanteils von seinem Kaskoversicherer erstattet haben wollte. Dieser berief sich jedoch auf ein grob fahrlässiges Verhalten des Autofahrers und lehnte die Zahlung ab. Nach dem Landgericht Oldenburg folgten nun auch die Richter des OLG Oldenburg dieser Auffassung.
Grob fahrlässig handele, so die Richter in dem Beschluss (27.01.2006,
Dies sei hier nicht der Fall. Dass er sich verfahren habe, dichter Verkehr geherrscht und es geregnet habe, entlaste den Kläger nicht. Er könne sich ferner auch nicht auf ein sogenanntes "Augenblicksversagen" berufen. Davon könne hier keine Rede sein, so die Richter wiederum mit Verweis auf die drei Schilder.
Autokiste-Tipp: Die "Unterführungsfälle", besonders oft auftretend bei Pkw-Fahrern im gemieteten (Umzugs-)Lkw, werden in aller Regel so von den Gerichten entschieden. Gut beraten ist, wer eine Vollkasko-Versicherung abschließt, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit grundsätzlich verzichtet.












