Der ADAC verbessert die Bedingungen bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für seine Mitglieder und erhöht
parallel dazu die Beiträge merklich. Die Neuerungen gelten ab April.
Neu im Leistungskatalog sind juristische Streitigkeiten aus den Bereichen Freizeitsport und Reise, was auch immer
die uns noch nicht vorliegenden Bedingungen darunter konkret verstehen.
Verbesserte Bedingungen gibt es außerdem bei den Dauerstreitthemen Maut und Kfz-Steuer: Hier hilft die Police
künftig nicht nur in Deutschland, sondern innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie bei außergerichtlichen
Auseinandersetzungen. Neu ist auch, dass der Verkehrs-Rechtsschutz bei Gerangel um Garagenmietverträge gilt.
Die Strafkaution beträgt nun maximal 100.000 Euro, die Deckungssumme in Europa wurde um 50.000 auf 300.000 Euro
und außerhalb Europas um 14.000 auf 40.000 Euro für die ersten drei Monate
erhöht.
Selbstbeteiligung und Wartefristen sind auch künftig nicht vorgesehen. Die Beiträge dagegen steigen deutlich auf
63,20 Euro für ein Auto (bisher: 51,45 Euro) bzw. 87,90 (71,60) für die Mehrfahrzeug-Police. Versicherungsnehmer
können nur ADAC-Mitglieder werden.