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Gericht: Verlust der Kontrolle über das Auto setzt Fahrfehler voraus
Urteil: Bei Glätte kann auch Vordermann für Auffahrunfall haften
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Verliere eine Kraftfahrerin auf glatter Straße die Herrschaft über ihr Fahrzeug, so sei anzunehmen, dass sie entweder nicht mit der den Straßenverhältnissen angepassten Geschwindigkeit gefahren sei oder ein den Witterungsverhältnissen nicht angepasstes Fahrmanöver durchgeführt habe. Die Vorausfahrende, so die Richter, habe selbst zugegeben, ihr Auto ohne Grund abgebremst zu haben, obwohl sie die Straßenglätte bemerkte. Durch dieses Fahrverhalten habe sie in vorwerfbarer Weise eine Ursache für das nachfolgende Geschehen gesetzt und müsse dafür haften.
Allerdings treffe den Hintermann eine Mitschuld. Da er nicht rechtzeitig reagierte und auf das schleudernde Auto auffuhr, sei anzunehmen, dass er entweder einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten habe oder zu schnell gefahren sei. Wer bei glatter Straße einen Pkw führe, der müsse außerdem damit rechnen, dass Vorausfahrende schon durch geringe Fahrfehler die Kontrolle über ihr Auto verlieren könnten. Der Mann hätte daher entsprechend langsam und vorsichtig fahren müssen.
Die Richter entschieden, dass er nur zwei Drittel seines Schadens ersetzt bekomme.












