Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Kfz-Versicherung reichen, um bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden
zu regulieren. Dies hat jetzt das Amtsgericht Erlangen entschieden.
Im dem zugrundeliegenden, vom Deutschen Anwaltverein veröffentlichten Fall ging es um Schadensersatzansprüche
nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der
Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren.
Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag,
der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon Klage erhoben.
Dies geschah zu Recht, entschied das Amtsgericht Erlangen (Urteil vom 30.03.2005;
- 1 C 1787/04 -)
in dem späteren Rechtsstreit um die Kosten. Die gesetzte Frist sei trotz Urlaubszeit nicht unverhältnismäßig gewesen.
Der Versicherung sei vorzuwerfen, dass sie innerhalb der Zeitspanne nicht reagiert und zumindest eine
Eingangsbestätigung übersandt habe. Falls nötig, hätte sie auch um eine Fristverlängerung bitten können.
Da beides nicht geschehen sei, habe der Geschädigte davon ausgehen können, dass er ohne Klage nicht zu seinem
Recht komme. Die Mehrkosten des Verfahrens wurden der Versicherung aufgebürdet.