archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
Kosten für anschließendes Gerichtsverfahren gehen zu Lasten der Assekuranz
Urteil: 14 Tage Zahlungsfrist gegenüber Versicherung ausreichend
Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon Klage erhoben.
Dies geschah zu Recht, entschied das Amtsgericht Erlangen (Urteil vom 30.03.2005;
Da beides nicht geschehen sei, habe der Geschädigte davon ausgehen können, dass er ohne Klage nicht zu seinem Recht komme. Die Mehrkosten des Verfahrens wurden der Versicherung aufgebürdet.











