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Gericht: Ignorieren ist fahrlässig und begründet Haftung
Urteil: Autofahrer müssen anormalen Fahrgeräuschen sofort nachgehen
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Während sie mutmaßten, es höre sich so an, als verlören sie gleich einen Reifen, setzte die Studentin am Steuer die Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fort. Kurz darauf lösten sich Teile vom rechten Hinterreifen. Das Auto geriet auf den linken Streifen, kam von der Straße ab und prallte gegen einen Lärmschutzwall. Dabei wurde eine Insassin schwer verletzt.
Später forderte diese von der Haftpflichtversicherung der Studentin, die gefahren war, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Fahrerin sei vorzuwerfen, dass sie das Auto nicht sogleich angehalten habe, als die Geräusche auftraten, sondern die Fahrt minutenlang unvermindert fortgesetzt habe. Erst als das Fahrzeug ausbrach, habe sie den Fuß vom Gas genommen und versucht, den Wagen auf der Fahrbahn zu halten.
Das OLG Celle folgte dieser Argumentation (Urteil vom 02.12.2004;
Die Zeit hätte jedenfalls ausgereicht, um das Tempo zu drosseln oder anzuhalten, wodurch der Unfall vermieden worden wäre, so die Richter. Selbst wenn die Fahrerin die Ursache der Geräusche nicht sofort feststellen konnte, hätte sie damit rechnen müssen, dass ein Defekt an einem Rad aufgetreten sein konnte. Darin konnte eine erhebliche Gefahr für die Insassen liegen, weshalb die Fahrerin verpflichtet gewesen wäre, ihr Tempo zu drosseln, so das Urteil.












