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ARCHIVZur Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden

Urteil: Versicherung haftet für Motorschaden durch Umkippen

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Fahrzeugschäden durch Unfälle muss die Vollkaskoversicherung ersetzen. Betriebsschäden, die zum Beispiel durch Bedienungsfehler entstehen können, dagegen nicht. Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer ganz einfach, wie ein vom Oberlandesgericht Jena entschiedener Fall zeigt.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war ein Lkw bei einem Unfall seitlich umgekippt. Durch die Seitenlage des Fahrzeugs wurde der Motor, der noch kurz weiterlief, nicht mehr ausreichend mit Schmieröl versorgt. Er überhitzte, und der Lkw erlitt einen Motorschaden.

Die Kaskoversicherung des Halters wollte später nicht dafür aufkommen. Begründung: Der Motor sei nicht durch einen Unfall, sondern durch Schmierölmangel beschädigt worden. Es handle sich also um einen Betriebsschaden, und der sei nicht versichert.

Der Streit ging vor Gericht, und das OLG Jena entschied gegen die Versicherung (Urteil vom 24.03.2004; - 4 U 812/03 -): Der Lkw habe eindeutig einen Unfall gehabt, denn ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis sei auch das Umkippen eines Fahrzeugs als Unfall anzusehen. Die Kaskoversicherung, so die Richter, müsse bei Unfällen alle durch diese entstandenen Schäden ersetzen. Dies gelte auch, wenn der Fahrzeugschaden nicht unmittelbar durch den Crash selbst, sondern - wie hier - erst durch einen infolge des Unfalls eingetretenen Ölmangel entstanden sei.
Zur Autonews-Übersicht date  25.05.2005  —  # 4274
text  Hanno S. Ritter
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