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Dienstag, 3. Dezember 2024
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ADAC nennt die Regelungen für die Alpenländer

Alpenstraßen: Zur Frage des Vorfahrtsrechts am Berg

Begegnen sich zwei Autos auf schmalen schneebedeckten Bergstraßen, kann es passieren, dass sie nicht aneinander vorbeikommen. In diesen Situationen stellt sich den Betroffenen dann die Frage, wer wen vorbeilassen und wer seinen Wagen zurücksetzen muss. Der ADAC nennt die in den klassischen Alpenländern geltenden Bestimmungen:

Österreich und Deutschland:
Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt ist, darf weder der bergauf noch der talwärts Fahrende auf sein Vorrecht pochen. In aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Fahrzeuggröße leichter fällt. So muss beispielsweise der weitaus beweglichere Pkw einem schwer rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an winterlichen und oft glatten Steigungen Bergabfahrende den Bergauffahrenden die Vorfahrt lassen.

Schweiz und Frankreich:
Nach dem schweizerischen und französischen Straßenverkehrsrecht muss bei gleichartigen Fahrzeugtypen bergauf fahrenden Wagenlenkern der Vorrang eingeräumt werden. Allerdings braucht der abwärts fahrende Pkw nicht zurücksetzen, wenn sich der entgegenkommende Autofahrer näher bei einer Ausweichstelle befindet. Außerdem müssen in beiden Ländern stets leichtere Fahrzeuge schwereren ausweichen. In der Schweiz haben zudem auf den "Berg-Poststraßen" - man erkennt sie an den Zeichen mit Posthornsymbol - Post- und Linienbusse grundsätzlich das Vorrecht.

Italien:
In Italien muss man den Angaben zufolge auf Pass- und Bergstraßen Linienbussen stets den Vortritt lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bergauf oder bergab fahren.
text  Hanno S. Ritter
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