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ADAC nennt die Regelungen für die Alpenländer
Alpenstraßen: Zur Frage des Vorfahrtsrechts am Berg
Begegnen sich zwei Autos auf schmalen schneebedeckten Bergstraßen, kann es passieren, dass sie nicht aneinander
vorbeikommen. In diesen Situationen stellt sich den Betroffenen dann die Frage, wer wen vorbeilassen und wer seinen
Wagen zurücksetzen muss. Der ADAC nennt die in den klassischen Alpenländern geltenden Bestimmungen:
Österreich und Deutschland:
Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt ist, darf weder der bergauf noch der
talwärts Fahrende auf sein Vorrecht pochen. In aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem dies
aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Fahrzeuggröße leichter fällt. So muss beispielsweise der weitaus beweglichere
Pkw einem schwer rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an winterlichen und oft glatten Steigungen
Bergabfahrende den Bergauffahrenden die Vorfahrt lassen.
Schweiz und Frankreich:
Nach dem schweizerischen und französischen Straßenverkehrsrecht muss bei gleichartigen Fahrzeugtypen bergauf fahrenden
Wagenlenkern der Vorrang eingeräumt werden. Allerdings braucht der abwärts fahrende Pkw nicht zurücksetzen, wenn sich der
entgegenkommende Autofahrer näher bei einer Ausweichstelle befindet. Außerdem müssen in beiden Ländern stets leichtere
Fahrzeuge schwereren ausweichen. In der Schweiz haben zudem auf den "Berg-Poststraßen" - man erkennt sie an den
Zeichen mit Posthornsymbol - Post- und Linienbusse grundsätzlich das Vorrecht.
Italien:
In Italien muss man den Angaben zufolge auf Pass- und Bergstraßen Linienbussen stets den Vortritt lassen. Dabei spielt
es keine Rolle, ob sie bergauf oder bergab fahren.
text Hanno S. Ritter
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