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Gericht: Wer sich nicht festhält, haftet für Schäden alleine
Urteil: Fahrgäste in Nahverkehrs-Bussen müssen sich festhalten
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| Wer sich im Nahverkehrs-Bus | MAN |
| nicht festhält, haftet bei einem Sturz selbst | |
In dem zugrundeliegenden Fall war ein Mann in einem Münchner Linienbus bei einer starken Bremsung vorwärts geschleudert worden, wobei er eine Verletzung am Brustbein erlitt, noch an Ort und Stelle ambulant versorgt werden musste und anschließend zweieinhalb Monate arbeitsunfähig war; außerdem ging seine Brille zu Bruch. Später forderte der Mann von der Verkehrsgesellschaft und dem Busfahrer Schmerzensgeld von 1.900 Euro und Ersatz für seine Brille in Höhe von 192 Euro. Als beide eine Zahlung ablehnten, ging der Fall vor Gericht, doch auch hier konnte der Fahrgast sich nicht durchsetzen.
Nach der Erörterung der Sache mit den Parteien im Termin stellte sich heraus, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls im Bus frei stand, ohne sich festzuhalten. Der Richter führte aus, dass jeder Fahrgast in einem (öffentlichen) Verkehrsmittel mit plötzlichen Gefährdungssituationen rechnen und sich deshalb, soweit wie möglich, selbst sichern müsse. Da in einem Bus - im Gegensatz zu einem Pkw - keine Anschnallmöglichkeit bestehe, müsse sich ein Fahrgast im Bus einen festen Stand oder Sitz und eine Anhaltemöglichkeit suchen. Solche Möglichkeiten stünden durch Haltestangen und Griffe an den Sitzen zur Verfügung.
Da der Kläger diese Eigensicherung im vorliegenden Fall nicht vorgenommen habe, sei sein Verschulden für den entstanden Schaden so überwiegend, dass demgegenüber die allgemeine Gefährdungshaftung des Beförderungsunternehmens sowie des Busfahrers völlig zurücktreten müsse.












