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Donnerstag, 28. März 2024
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Entschädigung für Unfallopfer-Angehörige im Ausland bereits Wirklichkeit

ADAC fordert Schmerzensgeld auch für psychische Leiden

1.000 Euro für einen Trümmerbruch im Schlüsselbein, 5.000 Euro für eine schwere offene Unterschenkelfraktur mit nachfolgender Bewegungseinschränkung: Wer ohne Schuld von einem anderen verletzt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Finanzielle Trostpflaster für Angehörige von Unfallopfern kennt das deutsche Recht aber bislang nicht.

Jetzt hat der ADAC die Forderung an den Gesetzgeber erhoben, auch in Fällen von erheblichen psychischen Beeinträchtigungen bei Angehörigen von Schwerstverletzten eine Schmerzensgeldzahlung zu ermöglichen.

Dies sei in anderen europäischen Ländern bereits durchgesetzt, hieß es. So werde in Belgien, Frankreich, Spanien und Luxemburg der "Trauerschaden" nicht nur im Falle des Todes, sondern auch bei schweren Verletzungen nahestehender Menschen ersetzt. Auch die Schweiz billige den nahen Angehörigen bei schwerster Verletzung des Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. In Schweden bekam die Familie eines Unfallopfers wegen psychischer Belastung Schmerzensgeld in Höhe von 2.730 Euro zugesprochen.

In Deutschland gibt es derzeit nur eine Entschädigung für einen "Schockschaden", wenn also die Angehörigen durch die seelische Erschütterung selbst krank werden. Ein Ehepaar, das seine drei Kinder bei einem Verkehrsunfall verlor und bei dem der Ehemann durch sein Leid arbeitsunfähig wurde, erhielt vom Gericht insgesamt 45.000 Euro.

Außerdem kennt das deutsche Recht einen Schmerzensgeld-Anspruch u.a. für "entgangene Urlaubsfreuden" und nach einem neuen Urteil des OLG Frankfurt/Main auch für besonders schwerwiegende Urheberrechtsverletzungen.
text  Hanno S. Ritter
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