archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gericht: Ohne wirksame Anfechtung kommt gültiger Vertrag zustande
Urteil: Sofortkaufen-Option bei Internet-Auktion ist wirksam
![]() |
Mit einem ähnlichen, aber doch abweichenden Fall musste sich jetzt das Amtsgericht Moers beschäftigen: Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann beim Anlegen einer Auktion das Feld für den Startpreis mit jenem für die "Sofortkaufen"-Option verwechselt bzw. dieses zumindest behauptet und dort 1 Euro für einen Pkw-Anhänger eingetragen.
Bei der Wahl dieser Option können Kaufinteressenten die angebotene Ware unmittelbar zu dem angegebenen Preis erwerben. Das Angebot blieb natürlich nicht lange unentdeckt - ein Käufer schlug zu. Später weigerte sich der Anbieter, zu diesem Preis den Anhänger an den Käufer auszuliefern. Der Fall ging vor Gericht, und das AG Moers entschied zugunsten des Käufers (Urteil vom 11.02.2004;
Die Einstellung eines Artikels unter Wahl der Option "Sofortkaufen" stelle ein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, entschieden die Richter. Dieses habe der Käufer hier angenommen, wodurch der Vertrag zustande gekommen sei. Der Verkäufer, so das Gericht, habe den Kaufvertrag auch nicht wirksam wegen Irrtums angefochten. Zwar habe er behauptet, sich vertan zu haben. Weder dies noch eine unverzügliche Erklärung der Anfechtung gegenüber dem Käufer habe er aber beweisen können. Der Verkäufer müsse dem Käufer den Anhänger für nur einen Euro überlassen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Ausführliche Darstellungen von Sachverhalt und Entscheidungsgründen finden sich bei entsprechenden Anbietern im Internet.












