archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gericht: Wer quer über einen Parkplatz rennt, haftet bei Unfall mit
Urteil: Keine volle Haftung bei Parkplatz-Stolperfallen
In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Mann hatte kurz vor Ladenschluss mit seinen beiden Kindern ein Einkaufszentrum im Rheinland verlassen. Als sie gerade in ihr mitten auf dem schlecht beleuchteten Parkplatz abgestelltes Auto einsteigen wollten, musste der jüngere Sohn dringend auf die Toilette. Der Vater ging mit dem Kind in ein Gebüsch am Rande des Parkplatzes.
Auf dem Rückweg fing es plötzlich an zu regnen, so dass Vater und Sohn über den dunklen Parkplatz in Richtung Auto rannten. Sie liefen dabei quer über die Fahrbahn- und Fußwegmarkierungen. Kurz darauf stolperte der Vater über eine tief hängende graue Kette, die zwischen zwei Metallpfosten befestigt war. Durch die Wucht des Sturzes brach er sich das rechte Schulterblatt und prellte sich die Knie. Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten auf dem Parkplatz verklagte der Mann den Geschäftsinhaber auf 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Das jedoch sei zu viel, entschied das LG Köln (Urteil vom 10.02.2004;











