Der Verkäufer eines Fahrzeuges haftet für auch dann für einen manipulierten Tacho-Stand, wenn er von dem Betrug nichts
gewusst hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, über das der Anwalt-Suchservice berichtet.
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Trier auf und gab der Klage eines Autokäufers statt.
Dieser hatte ein Auto mit einer angeblichen Laufleistung von 207.000 Kilometern erworben. Später stellte sich heraus, dass
der Kilometerzähler um 100.000 Kilometer zurückgestellt worden war. Der Kläger verlangte die Erstattung des Kaufpreises
gegen Rückgabe des Wagens und Schadenersatz. Dem hielt der Verkäufer entgegen, er habe von der Manipulation nichts gewusst.
Anders als das Landgericht ließ das OLG in seinem Urteil
(5 U 1385/03 -) den Einwand nicht gelten.
Insbesondere werteten es die Richter als unerheblich, dass in dem Kaufvertrag alle so genannten Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen waren. Bei einer Zusicherung trage allein der Verkäufer das Risiko, dass diese auch korrekt sei.
Der Käufer könne vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.