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Gericht: Bei Zusicherung trägt der Verkäufer das Risiko
Urteil: Verkäufer haftet für falschen Tachostand auch bei Unkenntnis
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Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Trier auf und gab der Klage eines Autokäufers statt. Dieser hatte ein Auto mit einer angeblichen Laufleistung von 207.000 Kilometern erworben. Später stellte sich heraus, dass der Kilometerzähler um 100.000 Kilometer zurückgestellt worden war. Der Kläger verlangte die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens und Schadenersatz. Dem hielt der Verkäufer entgegen, er habe von der Manipulation nichts gewusst.
Anders als das Landgericht ließ das OLG in seinem Urteil












