archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gericht: Kein Schadenersatz für Autovermieter wegen gestohlenem Mietwagen
Urteil: Autoschlüssel im Rucksack ist nicht unbedingt grob fahrlässig
![]() |
In dem zugrundeliegenden Fall, von dem der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann einen Mercedes der C-Klasse inklusive Kaskoversicherung mit 325 Euro Selbstbeteiligung gemietet. Noch am gleichen Abend parkte er den Wagen in einem Kneipenviertel und verstaute den Autoschlüssel in seinem Rucksack. Während einer ausgiebigen Zechtour durch die nahe gelegenen Gasthäuser stellte er den Rucksack stets neben seinem Stuhl auf dem Boden ab. Dennoch wurde ihm der Rucksack samt Schlüssel gestohlen. Kurze Zeit später war auch der Mercedes verschwunden.
Als der Wagen knapp zehn Monate später wieder unversehrt auftauchte, forderte der Autovermieter 39.471,38 Euro Mietausfallschaden von dem Mann ersetzt. Dieser verwies hingegen auf die zusätzlich abgeschlossene Kaskoversicherung und verweigerte die Zahlung.
Und das auch zu Recht, wie das OLG Düsseldorf entschied (Urteil vom 27.05.2004;












