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Gericht: Fahrer haftet dem Beifahrer bei grob fahrlässigem Verhalten
Urteil: Auch unangeschnallter Beifahrer kann Schmerzensgeldanspruch haben
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In dem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall hatte hatte ein junger Mann einen Freund im Auto mitgenommen. Unterwegs mit 80 km/h in einer Tempo-30-Zone verlor er an einer Fahrbahnverengung die Kontrolle über das Fahrzeug und kam ins Schleudern. Der Kleinwagen drehte sich um die eigene Achse und prallte gegen rechts und links parkende Autos. Der Beifahrer wurde durch den heftigen Aufprall eingeklemmt und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Später forderte dieser vom Fahrer des Wagens Schmerzensgeld. Der wollte nicht zahlen und behauptete, den Beifahrer treffe eine Mitschuld an seinen Verletzungen. Der Unfall habe für ihn nur deswegen so schwere Folgen gehabt, weil er nicht angeschnallt gewesen sei. Der Fall ging vor Gericht, und das Landgericht Stuttgart entschied (Urteil vom 04.12.2003;
Selbst wenn dieser tatsächlich nicht angeschnallt gewesen sein sollte, träfe ihn nur dann eine Mitschuld, wenn seine schweren Verletzungen gerade darauf beruht hätten, so die Richter. Das wäre etwa bei einem Frontalzusammenstoß, einem Auffahrunfall oder einem Herausschleudern aus dem Wagen der Fall gewesen, nicht aber hier. Dem Beifahrer könne kein Mitverschulden angelastet werden.
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass der Fahrer den schweren Unfall grob fahrlässig herbeigeführt und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt habe. In solchen Fällen sei für eine Mithaftung des Verletzten ohnehin kein Raum. Der Unfallfahrer müsse 20.000 Euro Schmerzensgeld an den Verletzten zahlen, so das Urteil.












