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Gericht: Schadenminderungspflicht ist zu beachten
Urteil: Anwalts-Beauftragung bei OWi eines Dritten ist selbst zu zahlen
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In dem zugrundeliegenden vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall hatte der spätere Kläger seinen Wagen zur Reparatur in eine Werkstatt gegeben. Später stellte sich heraus, dass der Sohn des Werkstattinhabers im Anschluss eine Probefahrt mit dem Auto des Kunden unternommen hatte - satte 156 Kilometer weit und offenbar nicht ganz regelkonform, denn er wurde während der Spritztour mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Als der Fahrzeughalter kurz darauf einen Bußgeldbescheid erhielt, beauftragte er voller Zorn einen Rechtsanwalt. Dieser berechnete ihm für die Vertretung 223,30 Euro. Das Geld forderte der Halter daraufhin vom Werkstattinhaber zurück.
Doch zu Unrecht, wie das AG Köln (Urteil vom 15.12.2003;












