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ADAC: Bußgeld in Italien nur bei Nichttragen der Warnweste
Ab Juli Warnwestenpflicht auch in Spanien
Ab 24. Juli sind Fahrer von Kraftfahrzeugen auch in Spanien verpflichtet, nach einem Unfall oder einer Panne beim
Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste mit dem Kontrollzeichen EN471 zu tragen. Das berichtet der ADAC
in München.
Unterdessen geht das Chaos hinsichtlich der Regelung in Italien weiter: Hieß es zunächst, die dortige Warnwesten-Pflicht
seit 1. April 2004 gelte nicht für ausländische Touristen, sollte das Bußgeld einer weiteren Information zufolge dann doch
für alle Autofahrer in Italien gelten. Der ADAC meldet nun, dass die Sanktion aber nicht greift, wenn bei einer Kontrolle
die Warnweste nicht vorgelegt werden könne, sondern nur dann, wenn sie nach einem Unfall oder einer Panne außerorts
nicht getragen wird - von all denjenigen Personen, die das Fahrzeug verlassen und sich nicht abseits der Straße
aufhalten. Das Bußgeld beträgt mindestens 33 Euro. Neu ist auch die Information, dass Fahrer von Kleinkrafträdern und
Motorrädern von der Warnwestenpflicht ausgenommen sind.
Autoreisende erhalten die mit dem Kontrollzeichen versehenen Westen im Kfz-Zubehörhandel. Dabei kann
man zwischen den Warnfarben Orange, Rot oder Gelb wählen.
Unabhängig vom Bußgeld und der Fahrt in den Süden ist eine Warnweste ein leichte, günstige und vor allem sinnvolle
Investition in die eigene Sicherheit, die nach unserem Empfinden in keinem Kofferraum fehlen sollte.
In Frankreich, Österreich und Portugal gibt es bislang noch keine Warnwestenpflicht, obwohl laut ADAC in diesen Ländern
über deren Einführung ebenfalls diskutiert wird.
text Hanno S. Ritter
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