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Gericht: Wenn der Halter weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis ankündigt
Urteil: Fahrzeugsicherstellung bei Führerscheinentzug rechtens
In dem zugrundeliegenden Fall war weder der Eigentümer des sichergestellten Kraftfahrzeuges noch seine Ehefrau im Besitz einer Fahrerlaubnis. Da er trotzdem ein Fahrzeug geführt hatte, wurde er vom Amtsgericht im November 2002 u.a. wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in fünf Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Im November 2003 hatte es der Antragsteller zugelassen, dass seine Ehefrau, der einen Monat zuvor die Fahrerlaubnis entzogen worden war, das Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat. Nachdem die Fahrt der Ehefrau durch Polizeibeamte unterbunden worden war, hatten sowohl der Antragsteller als auch seine Ehefrau nach übereinstimmenden Angaben der Polizeibeamten geäußert, sie könnten und würden auch ohne Führerschein fahren. Darüber hinaus hat der Antragsteller versucht, gegen den Willen der Polizeibeamten mit einem Zweitschlüssel das von diesen bereits abgeschlossene Fahrzeug zu öffnen.
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Sicherstellung des Fahrzeuges anzuordnen, hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Diese Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht in der Beschwerdeinstanz.
Die Polizei habe das Fahrzeug sicherstellen dürfen, um zu verhindern, dass der Antragsteller oder seine Ehefrau dieses Kraftfahrzeug erneut ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr führen würde. Diese Gefahr ergebe sich insbesondere aus dem Verhalten des Antragstellers und seiner Ehefrau bei dem Polizeieinsatz im November 2003. Ohne die Sicherstellung des Fahrzeuges sei jederzeit damit zu rechnen, dass sie erneut das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen würden.











