Zwei Prozent weniger Verkehrstote trotz Schalttag / Bester Februar-Wert seit 1953
Der positive Trend bei den Verkehrsopferzahlen hat sich auch im Februar fortgesetzt, wenn auch verlangsamt.
Nach den heute veröffentlichten vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes verunglückten im Februar
insgesamt 17.500 Personen im Straßenverkehr. Die Zahl der Verletzten betrug rund 27.100, die der Getöteten
365. Dies entspricht einem Zuwachs bei den Unfällen um 0,3 und bei den Verletzten um 0,4 Prozent, während
die Zahl der Verkehrstoten um zwei Prozent gesunken ist. Dies waren gleichzeitig die wenigsten Verkehrstoten
in einem Februar seit Einführung der Statistik 1953, der bisherige "Rekordwert" wurde im Februar 2003 mit 373
Personen ermittelt.
Insgesamt wurden 161.700 Unfälle polizeilich erfasst, vier Prozent weniger als im Februar 2003. Bei 20.500
(+0,4%) Unfällen gab es Personenschaden, bei 141.200 (-4%) Unfällen entstand lediglich Sachschaden. Bei der
Betrachtung im Jahresvergleich ist darüber hinaus zu beachten, dass der Februar in diesem Jahr einen
Tag mehr hatte, so dass die Zahlen eigentlich noch etwas besser ausgefallen wären.
Bezogen auf die ersten beiden Monate sank die Unfallzahl und die der Verletzten um jeweils drei Prozent gegenüber
dem Vorjahreszeitraum. Bei Unfällen ums Leben kamen fünf Prozent weniger. Auch die Zahl der Unfälle sank um
drei Prozent, sowohl bezogen auf solche mit Personen- als auch auf die mit nur Sachschaden.
Bei der Betrachtung der einzelnen Bundesländer konnten insbesondere Brandenburg, das Saarland, Thüringen, Bayern und
Sachsen Rückgänge der Verunglückten im zweistelligen Prozentbereich verbuchen, Zuwächse gab es nur in Hamburg. Die
Zahl der Toten in den ersten beiden Monaten sank in zwölf Bundesländern, in den übrigen gab es keine Veränderung zum
Vorjahreszeitraum.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer
Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von
dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert.