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ARCHIV"Keine unüberwindlichen ökologischen Hindernisse"
Bundesverwaltungsgericht erlaubt Weiterbau der Südharz-Autobahn
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klagen eines Naturschutzvereins und mehrerer anderer Kläger gegen
Planfeststellungsbeschlüsse abgewiesen, die den Bau der BAB 38 in Südniedersachsen und in Westthüringen (sog.
Südharz-Autobahn) betreffen.
Die Trasse der Autobahn kreuzt die Leineniederung in der Nähe von Friedland auf einer Länge von rund einem Kilometer
in Dammlage und unterfährt weiter östlich die Höhenzüge des Eichsfeldes mit einem 1.700 m langen Tunnel. Nach Auffassung
der Kläger widerspricht das Bauvorhaben insbesondere den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts.
Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Nach seiner Einschätzung weist der Planungsraum nicht die Merkmale
eines faktischen Vogelschutzgebiets auf. Auch die Regelungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie stünden dem Autobahnbau
nicht als "unüberwindliches ökologisches Hindernis" im Wege. Auch sonst seien die beiden angefochtenen
Planfeststellungsbeschlüsse rechtlich nicht zu beanstanden, so die Richter (Urteile vom 22.01.2004,
- BVerwG 4 A 32.02 und 4 A 4.03 -).
Die A 38 soll als "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" die A 7 bei Göttingen mit der A 9 bei Halle verbinden.
text Hanno S. Ritter
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