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Freitag, 29. März 2024
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"Keine unüberwindlichen ökologischen Hindernisse"

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Weiterbau der Südharz-Autobahn

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klagen eines Naturschutzvereins und mehrerer anderer Kläger gegen Planfeststellungsbeschlüsse abgewiesen, die den Bau der BAB 38 in Südniedersachsen und in Westthüringen (sog. Südharz-Autobahn) betreffen.

Die Trasse der Autobahn kreuzt die Leineniederung in der Nähe von Friedland auf einer Länge von rund einem Kilometer in Dammlage und unterfährt weiter östlich die Höhenzüge des Eichsfeldes mit einem 1.700 m langen Tunnel. Nach Auffassung der Kläger widerspricht das Bauvorhaben insbesondere den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Nach seiner Einschätzung weist der Planungsraum nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets auf. Auch die Regelungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie stünden dem Autobahnbau nicht als "unüberwindliches ökologisches Hindernis" im Wege. Auch sonst seien die beiden angefochtenen Planfeststellungsbeschlüsse rechtlich nicht zu beanstanden, so die Richter (Urteile vom 22.01.2004, - BVerwG 4 A 32.02 und 4 A 4.03 -).

Die A 38 soll als "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" die A 7 bei Göttingen mit der A 9 bei Halle verbinden.
text  Hanno S. Ritter
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