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Auch Rücklichter regelmäßig säubern / Scheinwerfer-Waschanlage nicht vergessen
Verdreckte Scheinwerfer können Verwarnungsgeld kosten
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| Sinnvolle | DaimlerChrysler |
| Ausstattung: Scheinwerferreini- gungsanlage, hier am Mercedes Sprinter | |
Nach wie vor ist die Mehrheit der Fahrzeuge nicht mit einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (SRA) ausgerüstet. Bei einigen neueren Modellen wird diese, selbst wenn sie vorhanden ist, nicht wie sonst üblich automatisch mit der Scheibenwaschanlage in Betrieb gesetzt, sondern durch einen separaten Schalter. Was an sich eine gute Idee ist, um überflüssige Reinigungsvorgänge und damit das Wasser in den oft klein bemessenen Behältern zu sparen, führt aber auch leicht dazu, die Reinigung der Leuchten zu vergessen. Gerade im Winter sollten sich Eigner solcher Modelle daher angewöhnen, die SRA extra in Betrieb zu nehmen.
Teuer werden kann es laut ADAC für Autofahrer auch, wenn sie ihre Wagen nachts am Straßenrand abstellen und die Rückstrahler nicht von Schneematsch, Streusalz oder Spritzwasser säubern. Beschädigt ein anderes Fahrzeug den abgestellten Wagen, weil die verschmutzten Rückstrahler nicht ausreichend reflektieren, kann der "Fahrzeug-Absteller" mithaften. Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nur dann, wenn der abgestellte Wagen nicht durch andere Lichtquellen der näheren Umgebung, wie beispielsweise durch eine Straßenlaterne, ausreichend beleuchtet ist.












