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Sinnvolle |
DaimlerChrysler |
Ausstattung: Scheinwerferreini- gungsanlage, hier am Mercedes Sprinter |
Besonders bei den derzeitigen winterlichen Straßenverhältnissen sollten Autofahrer regelmäßig die Scheinwerfergläser und
auch die Rücklichter an ihren Fahrzeugen säubern. Von Schneematsch, Spritzwasser und vor allem von Streusalz verschmutzte
Gläser können die Leuchtweite der Scheinwerfer und die Leuchtkraft der Rücklichter erheblich einschränken. Verdreckte
Scheinwerfer können ebenso wie unleserliche Kennzeichen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro kosten. Wichtiger ist jedoch der
Sicherheitsaspekt: Nur wer bei Dunkelheit ordentlich sieht, ohne zu blenden, und auch am Tage von Anderen früh genug
wahrgenommen wird, ist intelligent unterwegs.
Nach wie vor ist die Mehrheit der Fahrzeuge nicht mit einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (SRA) ausgerüstet. Bei einigen
neueren Modellen wird diese, selbst wenn sie vorhanden ist, nicht wie sonst üblich automatisch mit der Scheibenwaschanlage
in Betrieb gesetzt, sondern durch einen separaten Schalter. Was an sich eine gute Idee ist, um überflüssige
Reinigungsvorgänge und damit das Wasser in den oft klein bemessenen Behältern zu sparen, führt aber auch leicht dazu, die
Reinigung der Leuchten zu vergessen. Gerade im Winter sollten sich Eigner solcher Modelle daher angewöhnen, die SRA extra
in Betrieb zu nehmen.
Teuer werden kann es laut ADAC für Autofahrer auch, wenn sie ihre Wagen nachts am Straßenrand abstellen und die
Rückstrahler nicht von Schneematsch, Streusalz oder Spritzwasser säubern. Beschädigt ein anderes Fahrzeug den abgestellten
Wagen, weil die verschmutzten Rückstrahler nicht ausreichend reflektieren, kann der "Fahrzeug-Absteller" mithaften. Dies
gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nur dann, wenn der abgestellte Wagen nicht durch andere
Lichtquellen der näheren Umgebung, wie beispielsweise durch eine Straßenlaterne, ausreichend beleuchtet ist.