Kommt ein Verkehrsunfall beim Einfädeln in den fließenden Verkehr zustande und kann der genaue Unfallhergang nicht geklärt
werden, ist regelmäßig zu vermuten, dass der Fahrer des einfahrenden Pkw die Schuld trägt. Das berichtet der
Anwalt-Suchservice und verweist auf einen Fall, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte:
Ein Mann wollte sich mit seinem Wagen aus der Ausfahrt seines Grundstücks auf eine zweispurige Straße in den fließenden
Verkehr einfädeln. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem Wagen, der auf dem linken Streifen der Straße fuhr. Der Fahrer
des aus der Einfahrt kommenden Pkws war später der Meinung, der andere sei, ohne auf ihn zu achten, plötzlich auf die
rechte Spur gewechselt. Der Unfallgegner hingegen behauptete, der andere sei beim Einfahren in den fließenden Verkehr
auf die linke Spur geraten, weshalb es zum Crash gekommen sei. Der Fall ging vor Gericht.
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 22.05.2003,
-14 U 239/02 -) entschieden wie folgt: Die
Aussagen der Zeugen hätten nicht dazu beitragen können, den genauen Unfallhergang zu klären. Insbesondere habe nicht
bewiesen werden können, dass der im fließenden Verkehr fahrende Pkw plötzlich die Spur gewechselt habe. Daher gelte nach
dem so genannten "Beweis des ersten Anscheins", dass die alleinige Schuld an dem Unfall den Fahrer des einfädelnden Wagens
treffe.