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Gericht: "Beweis des ersten Anscheins" gegen Fahrer des einfädelnden Wagens
Urteil: Schuld bei Einfädel-Unfällen wird beim Einfahrenden vermutet
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Ein Mann wollte sich mit seinem Wagen aus der Ausfahrt seines Grundstücks auf eine zweispurige Straße in den fließenden Verkehr einfädeln. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem Wagen, der auf dem linken Streifen der Straße fuhr. Der Fahrer des aus der Einfahrt kommenden Pkws war später der Meinung, der andere sei, ohne auf ihn zu achten, plötzlich auf die rechte Spur gewechselt. Der Unfallgegner hingegen behauptete, der andere sei beim Einfahren in den fließenden Verkehr auf die linke Spur geraten, weshalb es zum Crash gekommen sei. Der Fall ging vor Gericht.
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 22.05.2003,












