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ARCD: Rückgabe gilt als Neuerteilung / Befristung bei einzelnen Klassen möglich
Bei Entzug des alten Führerscheins drohen Nachteile
Auf diese kaum bekannte Benachteiligung weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hin. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.09.2002
Nach übereinstimmender Auffassung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts entfalle der Schutz für frühere Besitzstände durch die rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis. Es seien dann die aktuellen Regelungen des § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und mögliche Auflagen anzuwenden, auch wenn sie den Führerscheininhaber schlechter stellen als zuvor.
Ob es sich um einen alten (grauen oder rosafarbenen) oder den EU-einheitlichen Kartenführerschein handelt, spielt keine Rolle.











