Lesezeit: ~ 2 Minuten
ARCHIVFahrverbote künftig bis sechs Monate Dauer geplant
Bundesregierung plant Verschärfung bei Fahrverbots-Strafen
Der Strafrahmen für Verkehrsdelikte soll vom kommenden Jahr an drastisch erhöht werden. Die Bundesregierung plane, das
Fahrverbot als echte Strafe auf eine "breitere Basis" zu stellen und seine mögliche Dauer von bisher drei auf sechs Monate
auszudehnen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der "Thüringer Allgemeinen".
Der bisherige Strafrahmen eines Fahrverbots von bis zu drei Monaten schrecke offenbar nicht genügend ab, so die
Ministerin. Die Ausweitung soll den Plänen zufolge neben Straftaten, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Autos
stehen, auch für Verkehrsdelikte gelten. Verkehrsfremde Delikte wie Diebstähle sollen dem Willen der Ministerin zufolge
jedoch weiterhin außen vor bleiben. Entsprechende Überlegungen, wie sie zum Beispiel in der CDU diskutiert worden waren, hält
Zypries nicht für sinnvoll.
Bislang ist das Fahrverbot nach § 44 StGB eine sogenannte Nebenstrafe. Dies bedeutet, dass ein Fahrverbot nur zusätzlich
zu einer verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann. Ein Fahrverbot setzt nach geltendem Recht zudem
voraus, dass es sich bei der verurteilten Tat um ein Verkehrsdelikt oder aber um eine Straftat handelt, bei der ein
Kraftfahrzeug als Tatmittel oder Werkzeug eingesetzt wurde. Ein Beispiel für letzteres ist, wenn ein Einbrecher mit einem
Fahrzeug seine Diebesbeute abtransportiert. Nach den Plänen der Bundesjustizministerin soll das Fahrverbot zur Hauptstrafe
aufgewertet werden. Damit hat ein Richter künftig die Möglichkeit, das Fahrverbot nicht nur – wie bisher – neben, sondern
auch anstatt einer Geld- oder Freiheitsstrafe als alleinige Strafe zu verhängen. Bei Personen, für die eine Geldstrafe kein
fühlbares Übel bedeutet, stelle das Fahrverbot oft eine wirklich empfindliche Strafe dar, denn es wirke sich auf die
Gestaltung des gesamten Arbeits –und Privatlebens des Betroffenen aus, heißt es aus dem Ministerium. Bei diesem
Personenkreis soll künftig auf die Verhängung einer Geldstrafe verzichtet und ein längeres Fahrverbot verhängt werden können.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Justizministerin bereits nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen. Die
Verabschiedung der Neuregelung sei dann bis Anfang 2004 möglich.
In einer ersten Stellungnahme befürwortete der Auto Club Europa (ACE) die Planungen im Grundsatz. Die mangelnde
Abschreckung der bisherigen Regelung sei jedoch "durch nichts belegt". Allerdings wolle man sich nicht der Erwartung
verschließen, dass unterhalb der 6-monatigen Mindestdauer einer Sperre bei Entzug der Fahrerlaubnis, die Möglichkeiten des
weniger einschneidenden Fahrverbots voll ausgeschöpft werden könnten. Damit ließe sich die bisher bestehende "Lücke"
zwischen der Höchstdauer des Fahrverbots von drei Monaten und der Mindestdauer des Fahrerlaubnisentzugs von sechs Monaten
schließen. Der Club erwarte jedoch, dass die Gerichte dann den zusätzlichen Handlungsspielraum zugunsten der Betroffenen
ausschöpften: Sie sollten sich demnach im Zweifel für ein längeres Fahrverbot entscheiden, statt gleich zum letzten Mittel
des Führerscheinentzugs zu greifen.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
Im Kontext: Links zur Meldung
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum
dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|