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ARCHIVADAC: Teilweise hohe Geldstrafen bei fehlender Karte
Autourlaub: Nicht ohne Grüne Karte ins Ausland
Bei Autoreisen ins Ausland sollte man ein wichtiges Dokument auf keinen Fall vergessen: die Grüne Versicherungskarte. Der
ADAC macht darauf aufmerksam, dass dieser Nachweis der Haftpflichtversicherung in folgenden zehn Ländern zwingend
vorgeschrieben ist: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Mazedonien, Polen, Rumänien,
Serbien-Montenegro und Türkei. In der Grünen Versicherungskarte für Serbien-Montenegro muss die Gültigkeit für diesen
Doppelstaat eingetragen sein. Grüne Karten, in denen die Länderabkürzung Jugoslawien durchgestrichen ist, sind in
Serbien-Montenegro ungültig.
Ein böses Erwachen kann es für Autofahrer geben, die die Grenze nach Polen ohne Grüne Karte passieren. Wer in diesem
osteuropäischen Land ohne Versicherungsnachweis angetroffen wird, muss mit einer Geldstrafe von rund 800 Euro rechnen.
Autofahrer, die ohne Grüne Karte auf dem Weg nach Polen sind, können noch an der Grenze eine Zusatzversicherung für
umgerechnet 26 Euro abschließen. Für Fahrzeug-Anhänger ist eine eigene Grüne Karte erforderlich. Nicht vergessen sollte man
die Grüne Karte auch bei Autoreisen nach Tschechien. Von Autofahrern, die dort in einen Unfall verwickelt sind, wird ein
Versicherungsnachweis verlangt.
Auch wenn in den meisten europäischen Ländern das Autokennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht, sollte
man die Grüne Versicherungskarte immer dabei haben. So kann es bei Schadensfällen Schwierigkeiten geben, wenn nicht anhand
des Dokuments die Versicherungsgesellschaft und die Nummer der Police nachgewiesen werden können.
text Hanno S. Ritter
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