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Gericht stoppt Verkäufe als "Bastlerfahrzeug" und dergleichen
Gebrauchtwagenkauf: Kein Ausschluss der Gewährleistung durch Formulierungstricks
Dieser Vorgehensweise hat nun das Amtsgericht Marsberg
Diese Entscheidung ist eine der ersten zur neuen Rechtslage. Der ADAC begrüßte das Urteil, da es seine Forderung bestätige, solche Formulierungen als unzulässige Beschaffenheitsvereinbarungen zu werten, damit Gebrauchtwagenhändler sich nicht auf diese Weise aus der Haftung stehlen können.
Allerdings hat die Entscheidung des Gerichts aus unserer Sicht auch eine nicht zu vernachlässigende Schattenseite: Gebrauchtwagenhändler, die das neue Gewährleistungsrecht fürchten wie der Teufel das Weihwasser, haben, so sich die Rechtsprechung verfestigt, keine Möglichkeit mehr, Autos ohne Gewährleistung zu verkaufen. In der Praxis führt dies dazu, dass viele nicht mehr ganz so neue Fahrzeuge nur noch ins Ausland verkauft werden und der Markt für günstige Gebrauchtwagen weiter schrumpft. Dies betrifft dann oftmals Fahrzeuge, die zwar schon etwas älter sind, aber dennoch eine lohnenswerte Investition sein können: Wer etwa lieber einen älteren Mercedes mit großem Motor und viel Komfort als einen neuen Lupo fährt, wird sich künftig mit einem nochmals geringeren Angebot oder deutlich steigenden Gebrauchtwagenpreisen arrangieren müssen. Einziger Ausweg bleibt dann der Kauf von Privat.











