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ARCHIVGericht stoppt Verkäufe als "Bastlerfahrzeug" und dergleichen
Gebrauchtwagenkauf: Kein Ausschluss der Gewährleistung durch Formulierungstricks
Seit dem 1. Januar 2002 haften Kfz-Händler mindestens ein Jahr lang für Mängel eines verkauften Gebrauchtwagens. Um sich
dieser Haftung zu entziehen, versuchen unseriöse Anbieter das Gesetz mit allerlei Tricks zu unterlaufen. Sie bezeichnen die
oft teilweise noch hochwertigen Gebrauchtfahrzeuge im Kaufvertrag mit Beschreibungen wie "Fehler in allen Teilen",
"Schrottfahrzeug", "zum Ausschlachten" oder als "Bastlerfahrzeug". Damit soll bei späteren Streitigkeiten dargelegt werden,
dass der Käufer bei Unterzeichnung des Kaufvertrages um die (eventuelle) Fehlerhaftigkeit des Fahrzeuges wusste und daher
keine Mängelrechte geltend machen kann.
Dieser Vorgehensweise hat nun das Amtsgericht Marsberg (- 1 C 143/02 -; ADAJUR Nr. 53086) einen Riegel
vorgeschoben. Es entschied, dass es sich bei der Formulierung "Bastlerfahrzeug" um eine unzulässige Verminderung der
Verbraucherrechte handelt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug noch durch den TÜV gebracht werden
sollte, woraus zu schließen ist, dass der Pkw noch längere Zeit für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgesehen war.
Diese Entscheidung ist eine der ersten zur neuen Rechtslage. Der ADAC begrüßte das Urteil, da es seine
Forderung bestätige, solche Formulierungen als unzulässige Beschaffenheitsvereinbarungen zu werten, damit
Gebrauchtwagenhändler sich nicht auf diese Weise aus der Haftung stehlen können.
Allerdings hat die Entscheidung des Gerichts aus unserer Sicht auch eine nicht zu vernachlässigende Schattenseite:
Gebrauchtwagenhändler, die das neue Gewährleistungsrecht fürchten wie der Teufel das Weihwasser, haben, so sich die
Rechtsprechung verfestigt, keine Möglichkeit mehr, Autos ohne Gewährleistung zu verkaufen. In der Praxis führt dies dazu,
dass viele nicht mehr ganz so neue Fahrzeuge nur noch ins Ausland verkauft werden und der Markt für günstige Gebrauchtwagen
weiter schrumpft. Dies betrifft dann oftmals Fahrzeuge, die zwar schon etwas älter sind, aber dennoch eine lohnenswerte
Investition sein können: Wer etwa lieber einen älteren Mercedes mit großem Motor und viel Komfort als einen neuen Lupo
fährt, wird sich künftig mit einem nochmals geringeren Angebot oder deutlich steigenden Gebrauchtwagenpreisen arrangieren
müssen. Einziger Ausweg bleibt dann der Kauf von Privat.
text Hanno S. Ritter
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