 |
Strafbar: Punktehandel
|
© Autokiste
|
im Internet, hier bei eBay
|
Eine neue Masche geht um im Internet: Bei der bekannten Auktions- und Verkaufsplattform "eBay" sowie bei ähnlichen
Anbietern verkaufen einzelne Teilnehmer die Übernahme von Fahrverboten und Flensburg-Punkten gegen bare Münze. Wer genügend
Geld hat, kann sich so von Maßnahmen der Bußgeldstellen im wahrsten Sinne des Wortes freikaufen. Dies funktioniert immer
dann, wenn es etwa kein sicheres Beweisfoto einer Ordnungswidrigkeit gibt. Der Meistbietende willigt dann ein, dass der
Verkehrssünder den Namen und die sonstigen Daten des Meistbietenden als Fahrers des Autos zum fraglichen Zeitpunkt an die
Behörden weiterleitet - so wird derjenige, der nicht gefahren ist, bestraft, während der eigentliche Verkehrssünder "nur"
einen finanziellen Verlust erleidet - für nicht wenige eine viel geringere Sanktion als ein Fahrverbot oder Punkte im
Verkehrszentralregister - vor allem, wenn dort das Konto schon üppig gefüllt ist.
Die dahinterliegende Idee ist nicht neu, und wird gerade im Familien- oder Bekanntenkreis auch immer wieder verwendet.
Nachdem jüngst ein privater Fernsehsender offensichtlich unkritisch über die "geldwerte" Masche berichtet hatte, nahmen die
Angebote im Internet offenbar sprunghaft zu.
Das Kraftfahrt-Bundesamt weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass solche Deals nach Auffassung der
Behörde unter den Tatbestand der gemeinschaftlichen mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 StGB zu subsumieren sind.
Damit widerspricht das KBA ausdrücklich den in besagten Auktionen teilweise zu findenden Hinweisen, es handele sich
um ein legales Prozedere, was die Behörde auch bestätigt habe. Das KBA will gegen die Teilnehmer solcher Aktionen
Strafanzeige und Strafantrag stellen. Im Falle einer Verurteilung drohen den Betroffenen dann bis zu fünf Jahren Haft oder
Geldstrafe, im Einzelfall sogar eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Nach Autokiste-Recherchen kostet das Loswerden eines Punktes in solchen Angeboten zwischen 120 und 220 Euro, der Monat
Fahrverbot schlägt mit mindestens 700 Euro zu Buche. Die entsprechenden Angebotsseiten werden von eBay in der Regel
früher oder später gelöscht - doch wer die Sache mit dem entsprechenden Ehrgeiz verfolgt, wird auch fündig. Die Details
werden zwischen Verkäufer und Käufer sodann per eMail geregelt.
Die im Verkehrszentralregister erfassten rechtskräftigen Entscheidungen bilden eine personenbezogene Informationsbasis. Sie
dient den zuständigen Länderbehörden, die im Interesse der Verkehrssicherheit die notwendigen verkehrserzieherischen
Maßnahmen treffen müssen. Das Register und das damit verbundene Auskunftssystem sind wichtige Instrumente, die die
Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern schützen sollen. Deshalb, so das KBA, bestehe ein großes öffentliches
Interesse daran, dass die in einem Bußgeldbescheid festgesetzten Sanktionen die wahren Täter träfen.
Die Beteiligten einer solchen Transaktion, insbesondere die jeweiligen Anbieter, haben offenbar gehofft, durch die
übliche Verwendung von Pseudonymen und ebenso anonymen eMail-Adressen unerkannt bleiben zu können. Wer das Internet
etwas besser versteht, weiß jedoch, dass dies nur ein vordergründiger Schutz ist. Selbst bei Registrierung mit
falschen Daten dürfte es den Strafverfolgungsbehörden kein größeres Problem bereiten, den Anbietern auf die Schliche
zu kommen. Für die heißt es dann, sich warm anzuziehen - einen Strafprozess wird man bei eBay nicht los.