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KBA stellt Strafanzeige gegen Punkte-Verkäufer bei eBay & Co.
Punktehandel im Internet kein Kavaliersdelikt
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| Strafbar: Punktehandel | © Autokiste |
| im Internet, hier bei eBay | |
Die dahinterliegende Idee ist nicht neu, und wird gerade im Familien- oder Bekanntenkreis auch immer wieder verwendet. Nachdem jüngst ein privater Fernsehsender offensichtlich unkritisch über die "geldwerte" Masche berichtet hatte, nahmen die Angebote im Internet offenbar sprunghaft zu.
Das Kraftfahrt-Bundesamt weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass solche Deals nach Auffassung der Behörde unter den Tatbestand der gemeinschaftlichen mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 StGB zu subsumieren sind. Damit widerspricht das KBA ausdrücklich den in besagten Auktionen teilweise zu findenden Hinweisen, es handele sich um ein legales Prozedere, was die Behörde auch bestätigt habe. Das KBA will gegen die Teilnehmer solcher Aktionen Strafanzeige und Strafantrag stellen. Im Falle einer Verurteilung drohen den Betroffenen dann bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe, im Einzelfall sogar eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Nach Autokiste-Recherchen kostet das Loswerden eines Punktes in solchen Angeboten zwischen 120 und 220 Euro, der Monat Fahrverbot schlägt mit mindestens 700 Euro zu Buche. Die entsprechenden Angebotsseiten werden von eBay in der Regel früher oder später gelöscht - doch wer die Sache mit dem entsprechenden Ehrgeiz verfolgt, wird auch fündig. Die Details werden zwischen Verkäufer und Käufer sodann per eMail geregelt.
Die im Verkehrszentralregister erfassten rechtskräftigen Entscheidungen bilden eine personenbezogene Informationsbasis. Sie dient den zuständigen Länderbehörden, die im Interesse der Verkehrssicherheit die notwendigen verkehrserzieherischen Maßnahmen treffen müssen. Das Register und das damit verbundene Auskunftssystem sind wichtige Instrumente, die die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern schützen sollen. Deshalb, so das KBA, bestehe ein großes öffentliches Interesse daran, dass die in einem Bußgeldbescheid festgesetzten Sanktionen die wahren Täter träfen.
Die Beteiligten einer solchen Transaktion, insbesondere die jeweiligen Anbieter, haben offenbar gehofft, durch die übliche Verwendung von Pseudonymen und ebenso anonymen eMail-Adressen unerkannt bleiben zu können. Wer das Internet etwas besser versteht, weiß jedoch, dass dies nur ein vordergründiger Schutz ist. Selbst bei Registrierung mit falschen Daten dürfte es den Strafverfolgungsbehörden kein größeres Problem bereiten, den Anbietern auf die Schliche zu kommen. Für die heißt es dann, sich warm anzuziehen - einen Strafprozess wird man bei eBay nicht los.












