archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
Gericht: Halter darf sich auf Urteil von Werkstatt-Fachleuten verlassen
Urteil: Versicherung muss im Einzelfall zusätzliche Abschleppkosten übernehmen
![]() |
Der Lkw eines Transportunternehmers war in einen Unfall verwickelt und wurde danach in die nächstgelegene Pkw-Werkstatt gebracht. Ein Mitarbeiter des Reparaturbetriebes und ein herbeigerufener Lkw-Fachmann begutachteten das Fahrzeug und empfahlen, es in einer Fachwerkstatt für Lkw reparieren zu lassen. Nachdem der Laster dort hingebracht worden war, stellte sich jedoch heraus, dass er einen Totalschaden erlitten hatte.
Der Eigentümer des LKW wollte die Abschleppkosten zur Fachwerkstatt, die sich auf knapp 700 Euro beliefen, von seiner Kaskoversicherung ersetzt haben. Als die nicht zahlen wollte, ging der Fall vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied zugunsten des Versicherten (OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2001,












