Grundsätzlich übernimmt die Kasko-Versicherung bei einem Totalschaden keine Transportkosten, die über die Bergung des
Unfallfahrzeugs hinausgehen. Doch gibt es keinen Grundsatz ohne Ausnahme, wie ein vom Oberlandesgericht Frankfurt
entschiedener Fall zeigt, den der Anwalt-Suchservice mitteilt:
Der Lkw eines Transportunternehmers war in einen Unfall verwickelt und wurde danach in die nächstgelegene Pkw-Werkstatt
gebracht. Ein Mitarbeiter des Reparaturbetriebes und ein herbeigerufener Lkw-Fachmann begutachteten das Fahrzeug und
empfahlen, es in einer Fachwerkstatt für Lkw reparieren zu lassen. Nachdem der Laster dort hingebracht worden war, stellte
sich jedoch heraus, dass er einen Totalschaden erlitten hatte.
Der Eigentümer des LKW wollte die Abschleppkosten zur Fachwerkstatt, die sich auf knapp 700 Euro beliefen, von seiner
Kaskoversicherung ersetzt haben. Als die nicht zahlen wollte, ging der Fall vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied zugunsten des Versicherten (OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2001,
- 7 U 174/00 -). Aufgrund der Ratschläge der beiden Fachleute habe er davon ausgehen dürfen, dass es sinnvoll
sei, den Lkw in eine Fachwerkstatt schleppen zu lassen. Da er als selbstständiger Unternehmer auf den Wagen angewiesen war,
sei es ihm auch nicht zuzumuten gewesen, erst ein Gutachten durch einen von der Versicherung bestellten Sachverständigen
abzuwarten. Deshalb bestehe ausnahmsweise ein Anspruch gegen die Assekuranz, obwohl sich später herausstellte, dass der
Laster einen Totalschaden hatte. Die Versicherung müsse zahlen, so die Richter.