Lesezeit: ~ 2 Minuten
ARCHIVIn der Regel 200 Meter Abstand zwischen Messstelle und Tempolimit-Ende nötig
Urteil: Falsch positioniertes Blitzgerät verhindert Fahrverbot
Verkehrssünder, die angesichts des nahenden Ortsausgangsschildes zu früh aufs Gaspedal treten, kommen laut ADAC zwar nicht
um eine Geldstrafe, aber in Ausnahmefällen um ein Fahrverbot herum. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Messtrupp bei der
Platzwahl der Geräte einen Fehler macht.
In dem vom ADAC gemeldeten Fall war ein Autofahrer etwa 50 Meter vor dem Ortsausgangsschild mit 32 km/h zu schnell gemessen
worden. Dafür verhängte das Amtsgericht in erster Instanz eine Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot. Das Bayerische
Oberste Landesgericht (BayObLG) stellte aber fest, dass dem Messpersonal bei der Positionierung des Blitzgerätes ein Fehler
unterlaufen war (DAR 2002, Seite 521). Die Aufsteller hatten nicht berücksichtigt, dass die polizeilichen Richtlinien einen
Abstand des Geräts von mindestens 200 Metern zum Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung vorsehen, sofern keine
Besonderheiten vorliegen. Diese Vorschrift ist für alle Messungen verbindlich, um für alle Verkehrsteilnehmer vergleichbare
Bedingungen zu schaffen.
Das Amtsgericht muss nun in einer neuen Verhandlung prüfen, ob es örtliche Besonderheiten gab, die einen geringeren Abstand
des Geräts zur Geschwindigkeitsbeschränkung nötig machten. Ein grundloses erhebliches Unterschreiten des vorgesehenen
Abstandes kann - so das BayObLG - einen Verzicht auf ein Fahrverbot rechtfertigen.
Der ADAC warnt in diesem Zusammenhang davor, zu früh zu beschleunigen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb
geschlossener Ortschaften gelte grundsätzlich bis zum Ortsausgangsschild. Innerhalb dieses Bereichs müsse der Autofahrer
verstärkt mit gefährlichen Situationen durch spielende Kinder oder Fußgänger rechnen.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
Im Kontext: Links zur Meldung
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum
dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|