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ARCHIVBetreiber-Verschulden wiegt deutlich schwerer als Kunden-Unaufmerksamkeit
Zur Haftung des Betreibers einer Autowaschstraße wegen Glatteis-Unfällen
Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hat der Betreiber einer Autowaschstraße
Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass Kunden in dem ihnen zugänglichen Bereich auf Glatteis oder Altschnee keinen Schaden
erleiden (Urteil vom 21.01.2003, - 24 U 87/02 -). Bei der Anrechnung des Mitverschuldens- und
Verursachungsbeitrags des Kunden sei zu berücksichtigen, dass dieser darauf vertrauen dürfe, dass der Betreiber seiner
Sicherungspflicht ordnungsgemäß nachkomme. Grundsätzlich wiege das Verschulden des Betreibers wesentlich schwerer als die
momentane Unachtsamkeit eines Kunden.
Der Kläger kam im konkreten Fall vor der Waschstraße einer von dem Beklagten betriebenen Tankstelle zu Schaden. Dort hatte
er ein Kraftfahrzeug abgestellt, um dieses zunächst mit einem Dampfstrahler zu reinigen. Dabei rutschte er auf einer etwa 2
cm dicken und 50 cm langen vereisten Platte aus verharschtem Altschnee aus. Er erlitt Verletzungen an der linken Schulter
und einen schweren Bänderriss. Seine Arbeitsstelle als Hausmeister verlor er wegen der Unfallfolgen ebenso wie die
Möglichkeit, eine Hausmeisterwohnung zu nutzen. Nach der Entscheidung steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch i.H.v.
75 Prozent des ihm entstandenen und noch entstehenden Schadens zu. Zu 25 Prozent hat er diesen selbst zu tragen, da er
aufgrund der Witterungsverhältnisse mit vereisten Flächen oder verharschtem Altschnee habe rechnen und deshalb besondere
Vorsicht habe walten lassen müssen.
text Hanno S. Ritter
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