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Betreiber-Verschulden wiegt deutlich schwerer als Kunden-Unaufmerksamkeit
Zur Haftung des Betreibers einer Autowaschstraße wegen Glatteis-Unfällen
Der Kläger kam im konkreten Fall vor der Waschstraße einer von dem Beklagten betriebenen Tankstelle zu Schaden. Dort hatte er ein Kraftfahrzeug abgestellt, um dieses zunächst mit einem Dampfstrahler zu reinigen. Dabei rutschte er auf einer etwa 2 cm dicken und 50 cm langen vereisten Platte aus verharschtem Altschnee aus. Er erlitt Verletzungen an der linken Schulter und einen schweren Bänderriss. Seine Arbeitsstelle als Hausmeister verlor er wegen der Unfallfolgen ebenso wie die Möglichkeit, eine Hausmeisterwohnung zu nutzen. Nach der Entscheidung steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 75 Prozent des ihm entstandenen und noch entstehenden Schadens zu. Zu 25 Prozent hat er diesen selbst zu tragen, da er aufgrund der Witterungsverhältnisse mit vereisten Flächen oder verharschtem Altschnee habe rechnen und deshalb besondere Vorsicht habe walten lassen müssen.











