archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gericht: Bis Auslieferungsbeginn des Nachfolgetyps gelten ältere Modelle als neu
Urteil: Auch ausgelaufener Fahrzeugtyp gilt als Neuwagen
![]() |
Eine Kundin hatte durch Vermittlung eines Autohauses einen neuen BMW 523i geleast. Das Fahrzeug, das dem Händler bereits im Februar vom Mutterunternehmen geliefert worden war, wurde der Frau Anfang September ausgehändigt. Anfang Oktober erfolgte bei BMW allerdings eine Modellpflege der 5er-Reihe. Danach gehörte der Wagentyp 523i der alten Serie an und wurde fortan nicht mehr hergestellt. Als die Kundin davon erfuhr, wollte sie den Vertrag rückgängig machen. Sie war der Ansicht, bei dem gelieferten Fahrzeug handele es sich nicht um einen Neuwagen.
Das sahen die Richter des OLG Köln allerdings anders (Urteil vom 16.07.2002,












