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Gericht: Freie Parkplatzlücke rechtfertigt nicht plötzliches Abbremsen
Urteil: Grundloses Abbremsen begründet Mitschuld bei Auffahrunfall
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In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Mazda-Fahrer, der auf Parkplatzsuche war, plötzlich eine Lücke entdeckt und abrupt gebremst. Ein Lkw, der dicht hinter ihm war, kam nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und fuhr auf ihn auf. Später stritten die Unfallbeteiligten darüber, wer für den Schaden aufkommen müsse.
Das Kammergericht Berlin entschied, dass der Lkw-Fahrer zwei Drittel und der Mazda-Fahrer ein Drittel des Schadens zu tragen hätten (Urteil vom 22.11.2001;
Komme es dadurch zu einem Unfall, dass einer der Beteiligten ohne zwingenden Grund bremse und der andere zu wenig Abstand halte, so falle der zu geringe Sicherheitsabstand grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht wie das scharfe Bremsen. Der Auffahrende müsse deshalb zwei Drittel des Schadens tragen und der Vorausfahrende nur ein Drittel.












