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Gericht: Andernfalls Schmerzensgeld für Verletzungen Dritter zu zahlen
Urteil: Bei Wildwechsel-Gefahr angepasste Geschwindigkeit einzuhalten
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Ein Mann befuhr mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h eine Staatsstraße. Am Straßenrand warnten Schilder vor Wildwechsel. Die Strecke war gerade und gut zu übersehen, es war allerdings bereits dunkel, und der Autofahrer hatte wegen des Gegenverkehrs nur das Abblendlicht eingeschaltet.
Plötzlich lief ihm unvermittelt ein Wildschwein vor den Wagen. Der Mann konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Tier. Durch den Aufprall wurde sein Wagen auf die Gegenfahrbahn geschleudert und stieß dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Dessen Fahrerin wurde verletzt.
Später verklagte die Dame den Mann auf Schmerzensgeld und bekam vom OLG Dresden Recht (Urteil vom 12.12.2001,












