archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
ADAC: Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt sein
Grundsätze für den Weihnachtsbaum-Transport im und auf dem Auto
- Der Baum darf weder vorne noch seitlich über das Auto hinausstehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Autoheck hinaus, muss ein rotes Tuch am Stammende angebracht sein.
- Den Tannenbaum auf dem Autodach mit dem Trägersystem fest verzurren, sonst kann eine Geldbusse wegen "mangelhaft gesicherter Ladung" fällig sein.
- Weihnachtsbäume dürfen die Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für im Innern des Wagens mitgeführte Christbäume.
- Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden.
Ein im Auto installierter kleiner Baum mit bunten Lichtern mag zwar für eine vorweihnachtliche Stimmung sorgen, ist aber verboten. Gleichgültig, ob die leuchtende Weihnachtsdekoration auf dem Armaturenbrett oder auf der Hutablage angebracht ist, die Sicht des Fahrers wird durch sie unzulässig eingeschränkt. Außerdem kann nachts der Glitzer im Wageninnern den Gegenverkehr irritieren.











