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Gericht: Mit Hindernissen auf ungemähten Wiesen ist zu rechnen
Urteil: Parken im hohen Gras auf eigene Gefahr
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| Parken | © Autokiste | |
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& Picknick: Besser nur auf gemähten Wiesen | ||
Beim sommerlichen Ausflug an den Badesee spürte der Kläger schneller Grund unter den Füßen, als ihm lieb war. Auf Parkplatzsuche kam ihm nämlich die Idee, seinen Wagen statt auf einer extra gemähten Wiese im angrenzenden ungemähten Bereich abzustellen. Das führte zu einer ungewollten Bodenständigkeit, verbarg sich im meterhohen Gras doch ein Baumstumpf. Schaden am Auto: knapp 600 Euro. Den wollte der Kläger nun von der für den Badesee zuständigen Gemeinde ersetzt haben. Die habe nämlich gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen, weil sie den Baumstumpf nicht entfernte.
Eine Ansicht, der sich das Landgericht Coburg nicht anschloss
Fazit: Auch nahe Badefreuden machen aus einem normalen Pkw noch keinen Geländewagen.












