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Jeder 8. Verkehrstote stirbt bei Alkoholunfall
Fünf Prozent weniger Alkoholunfälle im Jahr 2001
Die neue 0,5-Promille-Regelung zeigt erste positive Wirkung: Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, registrierte die
Polizei im Jahr 2001 in Deutschland 64.400 Unfälle im Straßenverkehr, bei denen mindestens ein Beteiligter unter
Alkoholeinfluss stand. Das waren gut 5 % weniger "Alkoholunfälle" als im Jahr 2000. Bei 25.700 (- 6 %)
Alkoholunfällen mit Personenschaden wurden 33.500 (- 6 %) Verkehrsteilnehmer verletzt und 909 (- 11 %) getötet. Damit
starb 2001 jeder 8. Verkehrstote (13 % aller Verkehrstoten) an den Folgen eines Unfalls, bei dem mindestens ein
Unfallbeteiligter alkoholisiert war.
Alkoholeinfluss spielte bei 7 % aller Unfälle mit Personenschaden eine Rolle. Die höchsten Anteile der Alkoholunfälle an
allen Unfällen mit Personenschaden wurden in Mecklenburg-Vorpommern mit 10 % sowie im Saarland und in Brandenburg mit
jeweils gut 8 % ermittelt.
Tatsächlich dürften sich deutlich mehr Alkoholunfälle ereignet haben, da die Polizei nicht bei jedem Unfallbeteiligten
prüft, ob er unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Auch ist anzunehmen, dass von den unfallflüchtigen Verkehrsteilnehmern,
die nicht ermittelt werden konnten, ein überdurchschnittlich hoher Anteil alkoholisiert war.
Insgesamt wurden 26 000 alkoholisierte Fahrer und Fußgänger bei Unfällen mit Personenschaden von der Polizei registriert,
16 200 (62 %) von ihnen waren Pkw-Fahrer. 18 % der alkoholisierten Pkw-Fahrer hatten zum Zeitpunkt der ersten Blutprobe
einen BAK-Wert (Blutalkoholkonzentration) von unter 0,8 Promille, 13 % einen zwischen 0,8 und 1,1 Promille sowie 46 % einen
zwischen 1,1 und 2,0 Promille. Mehr als jeder Fünfte (22 %) hatte sogar über 2,0 Promille Alkohol im Blut.
Ausführlichere Ergebnisse enthält die Broschüre "Alkoholunfälle im Straßenverkehr 2001", die beim Statistischen
Bundesamt angefordert werden kann.
text Hanno S. Ritter
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