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Gericht: Neuwagen-Bindungsklausel nicht mehr zeitgemäß
Urteil: Keine Stornogebühr bei Vertragsrücktritt
In dem vorliegenden Fall (- 1 S 3/01 -), der ausführlich in der Rechtszeitschrift des ADAC (Deutsches Autorecht DAR 09/02) dargestellt wird, wollte ein Käufer elf Tage nach Bestellung eines Wohnwagens vom Vertrag zurücktreten. Der Händler, der den Auftrag bis dahin weder bestätigt noch das Fahrzeug ausgeliefert hatte, forderte deshalb die ihm zustehende Stornogebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises. Das LG Lüneburg begründete die Entscheidung damit, dass eine vierwöchige Bindungsfrist im Zeitalter moderner und schneller Kommunikationsmittel nicht mehr gerechtfertigt sei. Der Händler könne heutzutage die nötigen Anfragen beim Hersteller, bei Banken oder der Schufa wesentlich schneller durchführen als noch vor einigen Jahren.
Die übliche Vier-Wochen-Bindung muss daher in diesem Fall neu beurteilt werden. Dem Lüneburger Gericht jedenfalls erschien eine Frist von elf Tagen offensichtlich zu lang. Welche Bindungsfrist gerechtfertigt wäre, geht aus dem Urteil nicht hervor.











