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Samstag, 20. April 2024
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Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer vor Unfallwucht von Metall-"Kuhfängern"

Bodewig: Starre Frontschutzbügel an Geländewagen müssen verboten werden

"Starre Metall-Kuhfänger an Geländewagen müssen verboten werden", sagte Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig am Mittwoch in Berlin. Dieser "Unsinn" habe auf den Straßen nichts verloren, denn er stelle eine erhebliche Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer dar. "Ich habe kein Verständnis dafür, dass aus reinen Show-Gründen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden", so Bodewig.

Frontschutzbügel aus Metall oder anderen starren Materialien - so genannte Kuhfänger - an Geländewagen seien bei Verkehrsunfällen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, Senioren und Radfahrer, lebensgefährlich. Deshalb habe die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Notifizierung eingereicht. "Ziel ist, diese Kuhfänger an Geländewagen zu verbieten", sagte Bodewig. Nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung dürften dann keine Neufahrzeuge mehr mit Frontschutzbügeln aus Metall oder anderen starren Materialien zugelassen werden.

In Deutschland gebe es zur Zeit rund 1,4 Millionen Geländewagen, Tendenz steigend. 60 Prozent von ihnen seien mit Kuhfängern ausgerüstet. Gerade bei Kindern stellten sie durch die Erhöhung und Versteifung der Aufprallfläche in Kopfhöhe ein lebensgefährliches Risiko dar. So werde die für Kinder oftmals tödliche Unfallwucht, die beim normalen Pkw bei 40 km/h liege, bei einem Geländewagen mit starrem Frontschutzbügel bereits bei 20 km/h erreicht. "Deshalb ist es notwendig, die schwächeren Verkehrsteilnehmer besonders zu schützen und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen starren und zudem hierzulande überflüssigen Frontschutzbügeln zu verbieten", stellte Bodewig heraus.

Zudem gebe es Alternativen: Tests hätten ergeben, dass insbesondere nachgebende Frontschutzbügel aus Kunststoff besonders verletzungsträchtige Geländewagenfronten entschärfen könnten.

Zwar habe sich der europäische Verband der Automobilhersteller (ACEA) gegenüber der Europäischen Kommission vertraglich verpflichtet, unter anderem ab Anfang 2002 werksseitig keine Neufahrzeuge mehr mit starren Frontschutzbügeln auszurüsten. Diese Selbstverpflichtung beziehe sich jedoch nur auf Kraftfahrzeuge bis 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und erfasse somit die großen Geländewagen mit zum Teil über drei Tonnen zulässiger Gesamtmasse nicht. Man handle jetzt im Vorgriff auf eine spätere europäische Regelung. Damit werde ein wichtiges Anliegen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung umgesetzt, so der Minister.
text  Hanno S. Ritter
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