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Vorfahrtsberechtigung erstreckt sich über die gesamte Fahrbahnbreite
Vor Einbiegen nach rechts auch nach rechts schauen
Die Klägerin wollte innerorts nach rechts in eine bevorrechtigte Straße einbiegen. Auf dieser hatte sich in der anderen Fahrtrichtung nach einem Verkehrsunfall ein Stau gebildet. Zwei Polizeibeamte waren mit ihrem Streifenwagen zur Unfallstelle unterwegs. Sie fuhren deshalb links an den stehenden Fahrzeugen vorbei. Just als das Polizeiauto auf Höhe der Einmündung war, bog die Klägerin ein. Und hatte damit Freund und Helfer nicht nur schnellstmöglich, sondern quasi Blech an Blech vor Ort. Ihren Schaden wollte sie nun vom Freistaat Bayern als Dienstherrn der Polizisten ersetzt haben. Die Polizei sei deutlich zu schnell und zu weit links unterwegs gewesen.
Das Landgericht sah es nach Einvernahme der beiden Polizeibeamten anders
Fazit: Auch der Rechtsabbieger muss nach beiden Seiten sehen - sonst sieht es mit Schadensersatz schlecht aus.











