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Gericht: Erforderlichenfalls muss ein Einweiser für Sicherheit sorgen
Bei Ausfahren aus einem Grundstück ist höchste Vorsicht geboten
Das entschieden jetzt Amts- und Landgericht Coburg. Und sprachen dem Eigentümer eines Pkws, dessen Fahrerin beim Einfahren in die Straße mit einem Motorrad zusammenstieß, lediglich einen Anspruch auf Ersatz eines Drittels seines Schadens zu. Der Kläger bleibt damit auf rund 5.000 Euro Schaden sitzen.
Die Ehefrau des Klägers wollte aus dem gemeinsamen Grundstück nach links auf die Ortsdurchgangsstraße fahren. Die Büsche und Bäume auf dem Anwesen erhöhen zwar die Wohnqualität, verringerten jedoch nach links die Sichtweite auf unter 40 Meter. Die Frau fuhr zügig an, um den Gefahrenbereich rasch zu verlassen - und dadurch genau in die Fahrlinie eines von links kommenden Motorradfahrers. Auch der war nicht gerade langsam unterwegs. Es kam zur Kollision, glücklicherweise ohne Verletzungen der Beteiligten. Der Schaden des Klägers belief sich allerdings immerhin auf etwa 7.500 Euro. Und die wollte er vom Biker bzw. dessen Versicherung: das Motorrad sei mindestens 90 km/h schnell gewesen. Seine Frau habe den Unfall gar nicht vermeiden können.
Das sahen Amts- und Landgericht Coburg (AG Coburg,
Der Kläger hat mittlerweile auf seine Kosten auf der anderen Straßenseite einen Verkehrsspiegel aufstellen lassen. Eine lohnende Investition - und sicher billiger, als einen Einweiser anzustellen.











